Zum Foto: Hilflos aufgefundene Wildtiere wie diese Rauchschwalbe, die sich den rechten Flügel gebrochen hatte, dürfen aufgenommen und gepflegt werden. Sie müssen unverzüglich in die Freiheit entlassen werden, sobald sie sich wieder selbständig erhalten können (§43 Abs.6 BNatSchG).
Bei Vögeln, die dem Jagdrecht unterliegen, sollte man sich mit dem Jagdpächter oder dem Forstamt in
Verbindung setzen: Hühner- und Entenvögel, Greife und Eulen, Wildtauben.
Die Heilung dieser Schwalbe verlief unproblematisch.
Wenn Sie sich noch nicht auskennen, sollten Sie mit Ihrem Fundvogel zunächst einen Tierarzt
aufsuchen. Dabei ist wichtig:
Einige Befunde habe ich im Folgenden zusammengestellt.