Wir geben zu geplanten Eingriffen in die Natur Stellungnahmen ab, teils zusammen mit anderen Naturschutzverbänden.
Im Folgenden finden Sie Beispiele und kurzgefasste Hintergrundinformationen, ebenso eine kurze Zusammenfassung der aus unserer Sicht wichtigsten Bestimmungen im Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg.
Wenn Sie bereit sind, in Ihrem Ortsteil oder in bestimmten, Ihnen gut bekannten Gebieten
Stellungnahmen abzugeben, dann melden Sie sich und Ihr Gebiet bitte bei Wiltrud Spiecker (>> Kontakt).
Das neue Landesnaturschutzgesetz wurde am 13. Dezember 2005 verkündet. Im Folgenden einige Anmerkungen, Auszüge und Kommentare zu einzelnen Paragraphen.
Stellungnahme zur Erweiterung des Umschlagbahnhofs und der Gleisstrecke
Geplant ist die Erweiterung des bereits bestehenden Umschlagbahnhofs um mehrere Gleise, sowie der Bahnstrecke zwischen Beimerstetten und dem Umschlagbahnhof. Von diesen Maßnahmen sind ein Waldgebiet westlich des Bahnhofs sowie Heckenbiotope entlang der Bahnstrecke betroffen.
Stellungnahme zur Bebauung von Flächen in Bermaringen
Die Stadt Blaustein plant die Bebauung mehrerer Flächen im Stadtteil Bermaringen durch Nutzung des §13 b Baugesetzbuch. Dieser erlaubt, dass Flächen unter 2 ha auch im Außenbereich zur Bebauung freigegeben werden, ohne dass dafür ein Ausgleich geschaffen werden muss.
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Donau-Iller zur Nutzung der
Windkraft vom Juni 2006
So wünschenswert es ist, erneuerbare Energiequellen anzuzapfen - sie bergen auch Gefahren.
Windkraftanlagen können Großvögel regelrecht zerschlagen. Man vermutet, dass die Vögel die Geschwindigkeit der rotierenden Flügel unterschätzen.
Inzwischen sind viele solcher Unfälle dokumentiert, für den Seeadler sollen Kollisionen mit
Windrädern sogar die dritthäufigste Todesursache darstellen. Der Rotmilan ist ebenfalls häufig betroffen.
Zerschlagene Kleinvögel oder Fledermäuse werden dagegen viel seltener gefunden - sie fallen wohl
auch weniger auf. Auch die Scheuch-Wirkung auf durchziehende und rastende Zugvögel ist nicht zu vernachlässigen. Viele Vögel im Gebiet gewöhnen sich aber anscheinend an die
Anlagen.
Aus Naturschutzsicht dürfen WKAs nicht in Gebieten errichtet werden, von denen bekannt ist oder
angenommen werden kann, dass hier Vogelzuglinien verlaufen, größere Populationen von Fledermäusen jagen oder Großvögel siedeln oder durchziehen. Bei Offshore-Anlagen, wie sie für die Nordsee
geplant werden, kommt die Unfallgefahr durch Schiffe hinzu.
Seit 2007 läuft das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der ICE-Strecke Stuttgart-Ulm-München, die über weite Strecken parallel zum ebenfalls geplanten Neubau der Trasse der Autobahn A8 führen soll. Grundsätzlich begrüßt der NABU den Ausbau von Bahnstrecken, aber zur Streckenführung und weiteren Aspekten der Planung haben wir einige Anmerkungen.